Schwimmhilfen verhindern beim Schwimmen ein untergehen. Mit 50N Auftriebskraft sind sie nicht
ohnmachtssicher, dafür aber behindern sie nicht beim Paddeln.
Schwimmwesten haben mit 100N eine höhere Auftriebskraft, und sind nur beschränkt
ohnmachtssicher.
Rettungswesten hingegen sind mit 150N Auftriebskraft ohnmachtssicher, aber beim Paddeln hinderlich.